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Menschenrechte

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

30 Artikel der Vereinten Nationen vom 10. 12. 1948 in einer Kurzfassung

1. Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.
2. Jeder Mensch hat Anspruch auf die hier verkündeten Rechte und Freiheiten.
3. Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit.
4. Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen Formen verboten.
5. Niemand darf der Folter oder erniedrigender Behandlung unterworfen werden.
6. Jeder Mensch hat überall Anspruch auf Anerkennung als Rechtsperson.
7. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
8. Jeder Mensch hat Anspruch auf wirksamen Rechtsschutz.
9. Niemand darf willkürlich festgenommen oder des Landes verwiesen werden.
10. Jeder Mensch hat Anspruch auf ein Verfahren vor einem unabhängigen Gericht.
11. Jeder Mensch ist so lange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
12. Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben oder Angriffen auf seine Ehre ausgesetzt werden.
13. Jeder Mensch hat das Recht auf Freizügigkeit.
14. Jeder Mensch hat das Recht auf Asyl.
15. Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Staatsangehörigkeit.
16. Jeder Mensch hat das Recht, eine Ehe zu schließen und eine Familie zu gründen.
17. Jeder Mensch hat ein Recht auf Eigentum.
18. Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.
19. Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung.
20. Jeder Mensch hat das Recht auf Versammlungsfreiheit.
21. Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille kommt durch Wahlen zum Ausdruck.
22. Jeder Mensch hat als Mitglied der Gesellschaft Recht auf soziale Sicherheit.
23. Jeder Mensch hat ein Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl sowie auf Schutz gegen Arbeitslosigkeit.
24. Jeder Mensch hat Anspruch auf Erholung und Freizeit.
25. Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Lebenshaltung, die Gesundheit und Wohlbefinden gewährleistet.
26. Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung, Erziehung und Unterricht.
27. Jeder Mensch hat das Recht, am kulturellen Leben frei teilzunehmen.
28. Jeder Mensch hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die Grundrechte voll verwirklicht werden können.
29. Jeder Mensch hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft.
30. Keine Bestimmung dieser Erklärung darf gegen ihren Sinn ausgelegt werden.

Die ausführliche Fassung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte finden sie hier.



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